Es gibt immer mehr Menschen, die plötzlich nicht mehr in der Lage sind, sich alleine zu versorgen oder ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln.
Dafür gibt es rechtliche Betreuer, die streng von staatlichen Stellen überwacht und geprüft werden.
Voraussetzung der Aufgabe als Betreuer ist insbesondere auch ein hohes Verantwortungsbewusstsein und menschliches Einfühlungsvermögen.
Die Voraussetzungen für eine BETREUUNG sind gesetzlich im BGB § 1896 definiert.
Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen arbeite ich eng mit der Anwaltskanzlei Klemt, Müller-Falkenthal und Huep, in 14057 Berlin-Charlottenburg, Kaiserdamm 26, zusammen.